AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für den Weiterbildungsbereich der Firma Schadstoffschulung. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Firma Schadstoffschulung oder einer Beauftragung einer Inhouseschulung erklärt sich der Teilnehmer/Unternehmen mit der Geltung nachstehender Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Vertragsschluss

Die Veranstaltungen der Firma Schadstoffschulung ist für alle Interessenten offen. Die Anmeldung Bedarf der Schriftform. Sie kann auch per Fax und Online unter www.schadstoffschulung.de erfolgen. Die Firma Schadstoffschulung bestätigt die Seminaranmeldung schriftlich durch Zusendung der Anmeldebestätigung und Rechnung per E-Mail. Mit dieser Bestätigung wird der Auftrag verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Um die Vermittlung der Seminarinhalte zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl bei allen Seminaren begrenzt.

3. Durchführungen von Veranstaltungen

Unplanmäßige Änderungen (z.B. wegen Ausfall des Referenten, fehlender Mindestteilnehmerzahl) behalten wir uns vor. Wir bitten Sie insoweit um Ihr Verständnis. Selbstverständlich werden wir Sie über notwendige Änderungen unverzüglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstatten wir Ihnen umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Ein Anspruch auf die Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Zahlungsbedingungen

Die Gebühren sind bis 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung (bei kurzfristigen Anmeldungen bis zu Seminarbeginn) ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zu überweisen. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Hotel- oder Übernachtungskosten. Wir behalten uns vor bis zur vollständigen Bezahlung der Lehrgangsgebühren die Urkunden/Bescheinigungen der Teilnehmer einzubehalten. Bei falscher Buchung/Angaben in den Anmeldedaten durch erneute Umbuchungen/Zustellungen bzw. Ausstellung korrigierter Rechnungen behalten wir uns vor diese Ihnen in Rechnung zu stellen.

5. Stornobedingungen für Präsenz und Online-Live-Seminare

Bei einer Stornierung bis einschließlich 8 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) vor Veranstaltungsbeginn ist die Stornierung kostenfrei.
Erfolgt die Stornierung sieben Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, so werden 50 % der Teilnahmegebühren berechnet.  Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

Die Stornierung kann ausschließlich per E-Mail erfolgen.
Eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist bis einschließlich vier Arbeitstage vor dem Veranstaltungsbeginn möglich. Danach wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.

Die Teilnahmeberechtigung kann jederzeit kostenlos auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden. Hierzu muss der Name des Ersatzteilnehmers vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.  Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch der Teilnahme wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

Besondere Regelungen für Online-Live-Seminare
Soweit für den gebuchten Lehrgang erforderlich, müssen die Erstqualifikation und/oder eine gültige Fortbildungsbescheinigung spätestens vor Lehrgangsbeginn vorliegen.
Werden erforderliche Nachweise erst nach Lehrgangsbeginn oder während der Veranstaltung eingereicht oder sind diese zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns bereits abgelaufen, bleibt der Anspruch auf die volle Teilnahmegebühr bestehen. Dies gilt ebenfalls, wenn ein Teilnehmer irrtümlich oder entgegen den Teilnahmevoraussetzungen zu einem Fortbildungslehrgang angemeldet wird.

6. Haftung

Die Firma Schadstoffschulung haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände Die Firma Schadstoffschulung haftet weder für mittelbare noch unmittelbare Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt die Firma Schadstoffschulung keine Haftung.

7. Inhouseschulungen

Angebote zu Inhouseschulungen haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, sofern im konkreten Angebot keine andere Gültigkeitsdauer festgelegt ist. Die Auftragsbestätigung muss schriftlich erfolgen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Inhouseschulung kann bis 4 Wochen vor Schulungsbeginn kostenfrei storniert oder verschoben werden. Bei Stornierung der Schulung ab 4 Wochen vor Schulungsbeginn wer- den 30%, ab 2 Wochen vor Schulungsbeginn die vollen im Angebot aufgeführten Kosten fällig. Terminänderungen können ggf. mit einer Gebühr belegt werden.

8. Begleitende Arbeitsunterlagen/Urheberrechte:

Zu nahezu allen Seminaren geben wir im Seminar begleitende Arbeitsunterlagen aus. Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Referenten und der Firma Schadstoffschulung vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. In allen Schulungen der Firma Schadstoffschulung ist das Fotografieren, das akustische Aufnehmen oder das Mitfilmen vom Unterricht grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können unter anderem mit Sicherstellung des Geräts und sofortigem Ausschluss vom Unterricht geahndet werden.

9. Sonstige

Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma Schadstoffschulung bzw. bei Veranstaltungen der jeweilige Veranstaltungsort.

Wiederholung des Lehrgangs bei Nichtbestehen der Prüfung

Wird die staatliche Sachkundeprüfung gemäß TRGS 519 durch den zuständigen Prüfungsausschuss als endgültig nicht bestanden bewertet, ist der gesamte Lehrgang unabhängig vom Anbieter erneut vollständig zu absolvieren. Eine isolierte Wiederholungsprüfung ist behördlich nicht zulässig.
Die Lehrgangsgebühr sowie die Prüfungsgebühr sind auch im Falle des Nichtbestehens in voller Höhe fällig und werden nicht rückerstattet.

Stand: 10.09.2026

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