AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

Die AGB gelten für den Weiterbildungsbereich der Firma Schadstoffschulung. Mit der Anmeldung zu
einer Veranstaltung der Firma Schadstoffschulung oder einer Beauftragung einer Inhouseschulung erklärt
sich der Teilnehmer/Unternehmen mit der Geltung nachstehender Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. VERTRAGSSCHLUSS

Die Veranstaltungen der Firma Schadstoffschulung ist für alle Interessenten offen. Die Anmeldung Bedarf
der Schriftform. Sie kann auch per Fax und Online unter www.schadstoffschulung.de erfolgen.
Die Firma Schadstoffschulung bestätigt die Seminaranmeldung schriftlich durch Zusendung der
Anmeldebestätigung und Rechnung. Mit dieser Bestätigung wird der Auftrag verbindlich. Anmeldungen werden
in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Um die Vermittlung der Seminarinhalte zu
gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl bei allen Seminaren begrenzt.

3. DURCHFÜHRUNGEN VON VERANSTALTUNGEN

Unplanmäßige Änderungen (z.B. wegen Ausfall des Referenten, fehlender Mindestteilnehmerzahl)
behalten wir uns vor. Wir bitten Sie insoweit um Ihr Verständnis. Selbstverständlich werden wir Sie über
notwendige Änderungen unverzüglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt
oder verschoben werden, erstatten wir Ihnen umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Ein Anspruch auf
die Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Gebühren sind bis 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung (bei kurzfristigen Anmeldungen bis zu
Seminarbeginn) ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zu
überweisen. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Hotel- oder Übernachtungskosten. Wir behalten uns vor bis zur
vollständigen Bezahlung der Lehrgangsgebühren die Urkunden/Bescheinigungen der Teilnehmer einzubehalten.

5. STORNOBEDINGUNGEN

Eine Stornierung oder Umbuchung muss schriftlich erfolgen. Eine schriftliche Stornierung ist bis 8 Tage
vor der Veranstaltung kostenfrei. Bei schriftlicher Abmeldung bis 7 Kalendertage vor Seminarbeginn sind
50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen. Danach ist der volle Kostenbeitrag zu entrichten. Umbuchungen, auf einen
anderen Termin können bis 2 Arbeitstage vor Seminarbeginn vorgenommen werden. Bei späteren Umbuchungen
ist der volle Kostenbeitrag zu entrichten. Sie können Ihre Teilnahmeberechtigung jederzeit auf einen
Ersatzteilnehmer übertragen. Bitte teilen Sie uns vorab den Namen des Ersatzteilnehmers mit. Bei Nichterscheinen
zur Veranstaltung oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme wird die volle Seminargebühr fällig.

6. HAFTUNG

Die Firma Schadstoffschulung haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmern
zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände Die Firma Schadstoffschulung haftet weder für mittelbare
noch unmittelbare Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von
Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener
Kenntnisse übernimmt die Firma Schadstoffschulung keine Haftung.

7. INHOUSESCHULUNGEN

Angebote zu Inhouseschulungen haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, sofern im konkreten Angebot
keine andere Gültigkeitsdauer festgelegt ist. Die Auftragsbestätigung muss schriftlich erfolgen. Eine
Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Inhouseschulung kann bis 4 Wochen vor Schulungsbeginn kostenfrei
storniert oder verschoben werden. Bei Stornierung der Schulung ab 4 Wochen vor Schulungsbeginn werden 30%, ab 2 Wochen vor Schulungsbeginn die vollen im Angebot aufgeführten Kosten fällig.
Terminänderungen können ggf. mit einer Gebühr belegt werden.

8. BEGLEITENDE ARBEITSUNTERLAGEN/URHEBERRECHTE:

Zu nahezu allen Seminaren geben wir im Seminar begleitende Arbeitsunterlagen aus. Die ausgegebenen
Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne
vorherige ausdrückliche Einwilligung des Referenten und der Firma Schadstoffschulung vervielfältigt
oder an Dritte weitergegeben werden. In allen Schulungen der Firma Schadstoffschulung ist das
Fotografieren, das akustische Aufnehmen oder das Mitfilmen vom Unterricht grundsätzlich untersagt.
Zuwiderhandlungen können unter anderem mit Sicherstellung des Geräts und sofortigem Ausschluss vom
Unterricht geahndet werden.

9. SONSTIGE

Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen
Teilen verbindlich. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der
Geschäftssitz der Firma Schadstoffschulung bzw. bei Veranstaltungen der jeweilige Veranstaltungsort.

Stand: 05.12.2021

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