Fortbildungslehrgang TRGS 519 Anlage 5 nach Anlage 3
Seit 2014 haben Sachkundenachweise eine Gültigkeit von 6 Jahren. Wird während der noch laufenden Geltungsdauer Ihrer Sachkunde eine Fortbildung besucht, verlängert sich die Geltungsdauer Ihrer Sachkunde
um weitere 6 Jahre. Nach Abschluß des Fortbildungslehrganges erhalten Sie unsere Bescheinigung, die Ihre Sachkunde um weitere 6 Jahre verlängert.
Präsenzveranstaltung
Eintägiger Fortbildungslehrgang
Info und Anmeldung