DGUV INFORMATION 201-012 (Bisher BGI 664 Berufsgenossenschaftliche Information)
Verfahren geringer Exposition)
Zurzeit findet eine Überprüfung aller Verfahren statt, mit dem Hintergrund der Absenkung der Akzeptanzkonzentration. Nach erfolgreicher Überprüfung steht fest, dass die Akzeptanzkonzentration von 10.000 F/m³ bei folgenden Verfahren (Stand 04/2021): BT 2, BT 3, BT 4, BT 11, BT 12, BT 16, alle BT 17, alle BT 18, BT 19, BT 21, BT 22, BT 23 und BT 28 sicher eingehalten werden kann.
Die Verfahren ET1, AT1 – AT7, BT2, BT5 – BT10, BT21 und BT24 – BT27 befinden sich noch in der Überprüfung. Solange diese nicht abgeschlossen ist, dürfen diese Verfahren nur mit Genehmigung der jeweils zuständigen Behörden angewendet werden.
Nicht mehr dem Stand der aktuellen Gefahrstoffverordnung entspricht das Verfahren BT 14, BT 15 und BT 20.
Diese sind daher nicht mehr anzuwenden.
Alle Fachbetriebe, die über den entsprechenden Sachkundelehrgang verfügen, können fast alle Verfahren durchführen. Bei den Verfahren BT 17, BT 18 und BT 33 wurde vom Arbeitskreis beschlossen, dass ein Qualifikationsnachweis notwendig ist. Dies wird damit begründet, dass das Verfahren wegen des Einsatzes von komplexer Maschinentechnik nicht ohne Weiteres von jedem Fachbetrieb ausgeführt werden kann.